Wir möchten Mißverständnisse aus dem Weg räumen, denn mit der Aufhebung der Mindestmaße und Schonzeiten für den Wels durch die BIFO macht es wohl wenig Sinn, das auf unseren Erlaubnisscheinen eine Fangbegrenzung von zwei Welsen in der Woche angeben ist. Dieses ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Im nächsten Jahr wird diese Beschränkung denn nicht mehr aufgeführt sein. Bitte denkt daran dann auch die gefangenen Welse dem Gewässer zu entnehmen.
Euer Vorstand