Änderung der BIFO

Die Binnenfischereiordnung für SH hat sich mit Wirkung zum 08.07.2021 (Datum der Veröffentlichung) geändert.

Das sind die Änderungen die aus auch betreffen

– Mindestmaß für den Aal ab sofort 50cm

– Schonzeit für den Hecht verkürzt auf den 15.02. bis 15.04. eines jeden Jahres

– Schonzeit für den Wels und Mindestmaß gibt es nicht mehr

– Schonzeit Zander 15.03. bis 15.05. eines jeden Jahres

Beim Aal gilt die Änderung ab sofort und sollte auch bei Jedem Beachtung finden. Es ist wohl mit einigen Schwierigkeiten verbunden, bis diese Änderung bei jedem Mitglied angelangt ist. Aber Gesetz ist Gesetz. Die anderen Änderungen werden dementsprechend auf den Erlaubnisscheinen für 2022 geändert.

Es grüßt Euch

Frank Rathkamp (kom. Gewässerwart)