Alles zur Mitgliedschaft

Wir freuen uns, dass wir mit unserer Web-Seite dazu beitragen konnten, sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein zu entscheiden. Wir möchten Ihnen den Ablauf der Formalitäten hier aufzeichnen und Ihnen die Arbeit ein wenig erleichtern.

Aufnahmeantrag und Einwilligungserklärung bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.

Für die Ausstellung der Mitgliedschaft benötigen wir eine Kopie des Jahresfischereischeines mit gültiger Jahresmarke und eine Kopie der Bescheinigung von der Sportfischerprüfung.

Hier finden Sie alle Informationen zum Datenschutz.

Sie können uns die angeforderten Unterlagen per Mail, Post zusenden oder in den Briefkasten werfen. Wenn Sie persönlich in unserer Geschäftsstelle vorstellig werden, entrichten Sie bitte die gültige Aufnahmegebühr und Passgebühren und den Jahresbeitrag. Im anderen Fall werden wir die fälligen Gebühren per Lastschrift einziehen oder Sie überweisen diese. Dann erhalten Sie einen vorläufigen Mitgliedsausweis ( Vorlaeufiger VA ) und können somit gleich mit dem Angeln loslegen. Der Mitgliedsausweis im Checkkartenformat mit PIN wird vom Landesanglerverband Schleswig-Holstein ausgestellt. Damit können Sie Ihre Daten per Internet ergänzen; brauchen es aber nicht. Die Ausstellung kann bis zu 6 Wochen dauern. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir die Dauer der Ausstellung nicht beeinflussen können.  Die Karte ersetzt den vorläufigen Mitgliedsausweis und ist beim Angeln an den Gewässern mitzuführen.

Verlust eines Fischereischeinprüfungszeugnisses aus Schleswig-Holstein

Bei Verlust der Unterlagen zur „Sportfischerprüfung“ (ausgestellt bis März 1983) oder des Fischereischeins (ausgestellt ab 01. März 1983) kann beim Landesangelverband die Ausstellung einer Zweitschrift beantragt werden.

Weiterführende Informationen bietet der LAV auf seiner Internetseite unter dem Thema Fischerei- und Erlaubnisschein an. Hier kann auch das notwendige Formular heruntergeladen werden.

Verlust des Jahresfischereischeines

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das zuständigen Ordnungsamt.

Verlust der Erlaubnisscheine und des Sportfischerpasses

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.