Fangliste
Diese Fangliste ist in jedem Folgejahr bis zum 10. Januar in der Geschäftsstelle abzugeben.
Satzung
Ordnungen
Für alle nachfolgenden Ordnungen gilt folgender Hinweis:
Präambel
Die Regelungen in diesen Vereinsordnungen beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Soweit in diesen Vereinsordnungen im Zusammenhang mit Ämtern und Funktionen nur die männliche Bezeichnung verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Regelung. Durch die Verwendung ausschließlich männlicher Bezeichnungen soll nicht infrage gestellt werden, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Anrede hat, die seinem Geschlecht entspricht, und dass der Zugang zu allen Ämtern Frauen und Männern in gleicher Weise offensteht.