Fischereiaufsicht

Überall in unserer Gesellschaft, wo Menschen einer gemeinsamen Sache oder Hobby nachgehen, gibt es Regeln. Als Angler kommen wir in Berührung mit Lebewesen, bei denen der Umgang an oberster Stelle im Tierschutzgesetz verankert ist. Weiter zur Anwendung kommen dann die KÜFO (Küstenfischereiordnung SH) und die BIFO (Binnenfischereiordnung SH) und zum Schluss gibt es unsere eige-nen Vereinsbestimmungen. In diesen Gesetzen, Ordnungen und Bestimmung ist für uns Angler der Spielraum definiert und muss eingehalten werden. Jeder Angler, der auf die Fischwaid geht, hat sich mit diesen Regeln vertraut zu machen. Auf unseren Erlaubnis-scheinen ist das Wesentliche beschrieben, beschränkt sich aber nur auf unsere Vereinsgewässer. Nach dem Erhalt dieser Scheine, zusam-men mit der Beitragsmarke des DAFV (Deutscher Angelfischer-verband), müssen diese durchgelesen werden. Die wichtigsten Daten sollte sich Jeder merken oder notieren.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe 

Leider gibt es Mitglieder, die diese Regeln missachten oder dagegen verstoßen. Schwarzangeln ist heute dagegen kein Kavaliersdelikt mehr und wird auch dem-entsprechend geahndet. Und nun kommen unsere, vom Verein eingesetzten Fischereiaufseher zur Geltung. Sie sollen dafür sorgen, dass durch regelmäßige Kontrollen der Angler an den Gewässern, die Bestimmungen auch eingehalten werden. Fischereiaufseher kann übrigens jedes erwachsene Mitglied werden. Also wer Interesse hat, wendet sich bitte an unseren unten ange-gebenen Obmann.

Der LSFV (Landessportfischerverband SH) veranstaltet in jedem Jahr vier Fischereiaufseherlehrgänge, bei denen unter der Leitung eines Mitarbeiters des Oberen Fischereiamtes des Landes, die Aufseher geschult werden oder die Kenntnisse aufgefrischt werden. Für unsere z. Zt. ca. 20 Fischereiaufseher ist es üblich alle zwei bis drei Jahre an dieser Schulung teilzunehmen.

Jährlich findet eine Versammlung aller Fischereiaufseher statt und mit einem Gemeinschaftsfischen wird auch die Geselligkeit und das gegenseitige Kennenlernen gefördert.

Der Vorstand hat beschlossen, für diesen wichtigen Aufgabenbereich einen Obmann einzusetzen, der sich speziell um dieses Thema kümmert.

Wer also Fragen um die Fischereiaufsicht hat wendet sich bitte an den

Obmann der Fischereiaufsicht
Gerd Hanke
Ölixdorfer Straße 105
25524 Itzehoe
Tel.: 04821-9565522
E-Mail: winnilulu@web.de