Überall in unserer Gesellschaft, wo Menschen einer gemeinsamen Sache oder Hobby nachgehen, gibt es Regeln. Als Angler kommen wir in Berührung mit Lebewesen, bei denen der Umgang an oberster Stelle im Tierschutzgesetz verankert ist. Weiter zur Anwendung kommen dann die KÜFO (Küstenfischereiordnung SH) und die BIFO (Binnenfischereiordnung SH) und zum Schluss gibt es unsere eigenen Vereinsbe-stimmungen. In diesen Gesetzen, Ordnungen und Bestimmung ist für uns Angler der Spielraum definiert und muss eingehalten werden. Jeder Angler, der auf die Fisch-waid geht, hat sich mit diesen Regeln vertraut zu machen. Auf unseren Erlaubnis-scheinen ist das Wesentliche beschrieben, beschränkt sich aber nur auf unsere Vereinsgewässer. Nach dem Erhalt dieser Scheine, zusammen mit der Beitragsmarke des DAFV (Deutscher Angelfischerverband), müssen diese durchgelesen werden. Die wichtigsten Daten sollte sich Jeder merken oder notieren.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Leider gibt es Mitglieder, die diese Regeln missachten oder dagegen verstoßen. Schwarzangeln ist heute dagegen kein Kavaliersdelikt mehr und wird auch dem-entsprechend geahndet. Und nun kommen unsere, vom Verein eingesetzten Fisch-ereiaufseher zur Geltung. Sie sollen dafür sorgen, dass durch regelmäßige Kontrollen der Angler an den Gewässern, die Bestimmungen auch eingehalten werden. Fischereiaufseher kann übrigens jedes erwachsene Mitglied werden. Also wer Interesse hat, wendet sich bitte an unseren unten angegebenen Obmann.
Der LSFV (Landessportfischerverband SH) veranstaltet in jedem Jahr vier Fisch-ereiaufseherlehrgänge, bei denen unter der Leitung eines Mitarbeiters des Oberen Fischereiamtes des Landes, die Aufseher geschult werden oder die Kenntnisse aufgefrischt werden. Für unsere z. Zt. ca. 20 Fischereiaufseher ist es üblich alle zwei bis drei Jahre an dieser Schulung teilzunehmen.
Jährlich findet eine Versammlung aller Fischereiaufseher statt und mit einem Gemeinschaftsfischen wird auch die Geselligkeit und das gegenseitige Kennen-lernen gefördert.
Der Vorstand hat beschlossen, für diesen wichtigen Aufgabenbereich einen Obmann einzusetzen, der sich speziell um dieses Thema kümmert.
Wer also Fragen um die Fischereiaufsicht hat wendet sich bitte an den
Obmann der Fischereiaufsicht Gerd Hanke Ölixdorfer Straße 105 25524 Itzehoe Tel.: 04821-9565522 Mobil: 0175-8613001 E-Mail: winnilulu@web.de